Betriebliche Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist in Österreich nach dem „Drei-Säulen-Modell“ aufgebaut. Die gesetzliche Altersvorsorge (Erste Säule – 1.) stellt eine finanzielle (Mindest-) Absicherung dar, die jedoch oft zur Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards nicht ausreicht.
Deshalb gibt es die zweite und dritte Säule in Form der
2. betriebliche Altersvorsorge oder Betriebspension, die nach dem Gesetz z.B. durch Versicherungsunternehmen im Wege der betrieblichen Kollektivversicherung erfüllt werden kann.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsrat einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung über eine zusätzliche betriebliche Pensionsvorsorge abschließen.
und der
3. privaten Altersvorsorge (teilweise auch prämienbegünstigt)
Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen auch hier die optimale Lösung an.
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