Betriebshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht
Wenn Sie oder Ihre Firma durch fahrlässiges Verhalten einem Dritten einen Schaden zufügen.
Dabei unterscheidet man zwischen Personen- und Sachschäden und reinen Vermögensschäden.
Personen und Sachschäden bzw. daraus resultierende Folgeschäden
Personen und Sachschäden bzw. daraus resultierende Folgeschäden, die von Ihnen verursacht wurden, sind über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
Als echten oder reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist.
Derartige Vermögensschäden sind meist nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Stattdessen ist zur Schadensabsicherung eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig.